Häufig gestellte Fragen

AT-Alert

„AT-Alert“ ist ein Bevölkerungswarnsystem, das auf der Mobilfunktechnologie „Cell Broadcast“ basiert. Österreich verfügt schon seit über dreißig Jahren über ein in allen Gemeinden vorhandenes Warn- und Alarmsystem mit rund 8.300 Zivilschutzsirenen. „AT-Alert“ ist als Ergänzung zu den Sirenen zu sehen und wird dieses bewährte Warnsystem nicht ersetzen. Ziel dieses neuen zusätzlichen Warnkanals ist es, im Anlassfall möglichst viele betroffene Menschen direkt über Ihr Mobiltelefon zu erreichen. AT-Alert wird in Österreich daher flächendeckend zum Einsatz kommen. Bitte informieren Sie sich, ob Ihr Mobiltelefon für AT-Alert geeignet ist.

Die Abkürzung AT ist der international anerkannte zweistellige Ländercode für Österreich und der englische Begriff „Alert“ wird mit „Alarm“ übersetzt.

„Cell Broadcast“ ist ein Technologiestandard moderner Mobilfunknetze, der die Aussendung von schriftlichen Meldungen (z.B. sicherheitsrelevante Informationen, Warnungen) direkt auf Mobiltelefone in einem bestimmten, geografisch definierten Gebiet ermöglicht.

Die englische Bezeichnung „Cell Broadcast“ steht einerseits für die Mobilfunkzelle (Cell) und andererseits für die Aussendung (Broadcast) und beschreibt die technische Möglichkeit die Meldungen in einer oder mehreren Zellen eines Mobilfunknetzes auszusenden.

Da sich Gefahrenbereiche und die mobilfunkversorgten Gebiete nicht genau in Deckung bringen lassen, kann es teilweise sein, dass auch Personen, die nicht direkt gefährdet sind, Meldungen erhalten werden. Aufgrund der hohen Anzahl an Mobilfunkzellen können Meldungen aber sehr genau ausgesendet werden.

In Österreich betreiben mit Stand 2024 drei Netzbetreiber (A1, Magenta, Drei) Handynetze mit rund 20.000 Mobilfunk-Standorten. Im Falle einer Aussendung einer Meldung kann aus dieser großen Anzahl von Mobilfunkzellen ausgewählt werden.

Technisch wurde bei der Umsetzung von AT-Alert auf hohe Redundanz wert gelegt, um dieses wichtige System so ausfallssicher wie möglich zu gestalten. AT-Alert ist abhängig von einer funktionierenden Mobilfunkversorgung.

Auslösende Stellen sind bei AT-Alert die neun Landeswarnzentralen der Bundesländer und das Bundesministerium für Inneres.

Im Anlassfall übermitteln die auslösenden Stellen im Auftrag der beziehungsweise für die jeweils zuständigen Behörde eine entsprechende Meldung an die Mobilfunkbetreiber.

Es liegt immer im Ermessen der zuständigen Behörde, bezüglich allenfalls der für die Behörde bei Gefahr in Verzug handelnde Einsatzorganisation, ob eine Meldung über AT-Alert beauftragt wird, und wenn ja, wann, für welches Gebiet (Bundesland, Gemeinde, Tal) und mit welchem Text.

Die auslösenden Stellen wählen in einem computerunterstützten System das betroffene Gebiet aus und erstellen einen Meldungstext. Diese Informationen werden automatisiert an die Mobilfunkbetreiber übermittelt und in den Mobilfunkzellen des betroffenen Gebietes an alle eingebuchten Mobiltelefone ausgesendet.

Meldungen können grundsätzlich für jedes Ereignis ausgesendet werden, wenn die zuständige Behörde dies vor dem Hintergrund drohender oder sich ausbreitender größerer Notfälle oder Katastrophen als angemessen erachtet. Beispiele für mögliche Auslösefälle sind:

  • (Lebens-) Bedrohliche Naturgefahren (schwere Unwetter wie Stürme, extremer Starkregen, extreme Hochwassergefahr, extreme Schneefälle, sehr große Lawinengefahr, extreme Waldbrandgefahr, …)
  • (Lebens-) Bedrohliche technische Gefahren (Unfälle mit radiologischen, biologischen und chemischen Stoffen, wie zum Beispiel Gasaustritt, Chemikalienaustritt, Explosionsgefahr, aber auch Gefahr durch Rauchgase, …)
  • (Lebens-) Bedrohliche polizeiliche Situationen

AT-Alert-Meldungen umfassen verschiedene Warnstufen; grundsätzlich gibt es (abhängig vom Mobiltelefon):

  • Notfallalarm
  • Extreme Gefahr
  • Erhebliche Gefahr
  • Gefahreninformation
  • Abgängige Personen
  • Testwarnung
  • Übungswarnung

Die höchste Warnstufe (Notfallalarm) kann nicht im Einstellungsmenü der Mobiltelefone eingesehen werden, ist standardmäßig eingeschaltet und kann nicht ausgeschaltet werden. Meldungen über diese Warnstufe kommen immer mit lautem Ton am Mobiltelefon an, auch wenn dieses auf leise geschaltet ist. Die anderen Warnstufen können über das Einstellungsmenü ein- oder ausgeschaltet werden (siehe Punkt „Einstellungen für AT-Alert-Meldungen am Mobiltelefon).

Die jeweils zuständige Behörde entscheidet dabei, mit welcher Warnstufe eine Meldung ausgesendet wird.

AT-Alert-Meldungen können über verschiedene Warnstufen ausgesendet werden (siehe Frage „Welche Warnstufen gibt es bei AT-Alert?“).

Wir empfehlen Ihnen vor dem Weiterlesen in ihrem Mobiltelefon unter Einstellungen das entsprechende Menü aufzurufen (Android: „Sicherheit und Notfall“; Apple/iPhone: „Mitteilungen“) und die Menüpunkte mit den hier angegeben Informationen durchzusehen.

Sie finden in Ihrem Menü folgende Unterpunkte, die am Mobiltelefon aktiviert bzw. deaktiviert werden können:

Android

  • Extreme Gefahr
  • Erhebliche Gefahr
  • Gefahreninformation
  • Abgängige Personen
  • Testwarnung

Apple/iPhone

  • Extreme Gefahr
  • Ernste Gefahr
  • Gefahreninformation
  • Vermisste Personen
  • Testwarnung
  • Übungswarnung

Grundsätzlich können Mobiltelefone (Android ab Betriebssystem-Version 11; iPhones ab Betriebssystem-Version iOS 17.4.6) jede Warnstufe empfangen. iPads werden nicht unterstützt. Apple Watch ab Series 4 (mit cellular capability) wird unterstützt.

Ältere Geräte (2G/GSM-Netz) können nur die höchste Warnstufe (Notfallalarm) empfangen.

Bei Android-Geräten ist es darüber hinaus erforderlich, eine aktuelle Version der Google Play-Applikation installiert zu haben.

Eine AT-Alert-Meldung erhält man, wenn man sich mit seinem empfangstauglichen Gerät (Mobiltelefon und/oder Apple Watch) in einem bewarnten Gebiet befindet bzw. sich in ein solches hineinbegibt und die entsprechende Warnstufe im Mobiltelefon eingeschaltet ist.

Auch Roaming-Nutzer (im Ausland angemeldete Mobiltelefone) können Meldungen über AT-Alert erhalten, wenn sie sich in Österreich in einem bewarnten Gebiet befinden und die entsprechenden Warnstufe eingeschaltet ist.

AT-Alert-Meldungen werden so lange ausgesendet, bis die Aussendung von der auslösenden Stelle entweder aktiv beendet wird oder die Meldung nach einer voreingestellten Zeit von selbst abläuft.

Meldungen, die über AT-Alert ausgesendet werden, enthalten grundsätzlich eine Information darüber, was wo passiert ist bzw. droht, sowie gegebenenfalls Verhaltensempfehlungen/Handlungsempfehlungen, wie Sie sich verhalten sollten.

Folgen Sie gegebenenfalls den übermittelten Verhaltensempfehlungen/Handlungsempfehlungen.

Behördliche Warnungen, die eine Zivilschutzsirenenauslösung zur Folge haben, werden auch vom Österreichischen Rundfunk (z.B. Ö3 und ORF Landesstudios) bekannt gegeben. Im Radio werden im Bedarfsfall auch weitere Verhaltensempfehlungen/Handlungsempfehlungen und Anordnungen der Behörden verkündet. Daher empfehlen wir nach Auslösung einer Zivilschutzwarnung oder eines Zivilschutzalarms über Sirene und sowie nach Auslösung einer AT-Alert-Meldung ein Radiogerät einzuschalten und die Informationen im Österreichischen Rundfunk zu beachten. Auf lokaler Ebene sind die zuständigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bemüht im Bedarfsfall der Bevölkerung auch über Lautsprecherdurchsagen Informationen und Verhaltensempfehlungen/Handlungsempfehlungen zu geben.

Aus der Meldung geht immer hervor, von welcher Stelle die Meldung versandt wurde.

Offizielle Warnungen, die eine Zivilschutzsirenenauslösung zur Folge haben, werden auch vom Österreichischen Rundfunk (zum Beispiel Ö3 und ORF Landesstudios) bekannt gegeben. Im Radio werden im Bedarfsfall auch weitere Verhaltensempfehlungen und Anordnungen der Behörden verkündet.

Es ist durch höchste Sicherheitsstandards (u.a. Nutzung von Zertifikaten bei der Datenübermittlung) sichergestellt, dass nur die auslösenden Stellen im Auftrag der beziehungsweise für die zuständigen Behörden Meldungen über AT-Alert aussenden können.

Die Mobilfunktechnologie „Cell Broadcast“, auf der AT-Alert beruht, gewährleistet aufgrund der Funktionsweise komplette Anonymität. Es werden keine personenbezogenen Daten abgefragt oder genutzt. Die Warntexte werden über den Kontrollkanal der Mobilfunkzellen ausgesendet. Es erfolgt keine Rückmeldung, somit ist der Empfang einer Meldung über Cell Broadcast ähnlich wie bei Rundfunkempfang über Radio. Die auslösende Stelle hat weder Informationen über die erreichten Mobiltelefone, noch über die persönlichen Daten der Mobiltelefonnutzer.

Über folgende Webseite der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) können alle derzeit in Österreich aktiven AT-Alert-Meldungen eingesehen werden: warnung.at-alert.at  .

Leitstelle

Sie können sich aus dem ganzen Burgenland ohne Vorwahl mit der jeweiligen Notruf- bzw. Kurzrufnummer an die Landessicherheitszentrale wenden.  Sollten Sie sich in einem grenznahen Gebiet oder außerhalb des Bundeslands befinden, kann es passieren, dass Sie zu einer Nachbarleitstelle geroutet werden, die Ihnen jedoch im Notfall auch weiterhilft. In allen anderen Fällen erreichen Sie uns direkt mit einer beliebigen burgenländischen Vorwahl vor der  Notruf- bzw. Kurzrufnummer.

Während des Gesprächs wird im Hintergrund bereits im Einsatzleitsystem Ihre Notrufmeldung analysiert und eine eventuell notwendige Alarmierung noch während Ihres Anrufs durchgeführt, das laufende Gespräch verzögert nicht die Alarmierung des richtigen Notarzt- bzw. Rettungsmittels.

In dringenden Notfällen wählen Sie den Rettungsnotruf, geschulte Disponent*innen werden Ihren Anruf entgegennehmen und Ihnen unter Zuhilfenahme eines international anerkannten Abfrageschemas die notwendige Hilfe zukommen lassen. Bitte beantworten Sie die von unseren Mitarbeitern gestellten Fragen, da dies für die Einsatzabwicklung dringend notwendig ist und befolgen Sie die Anweisungen unseres Fachpersonals genau.

Im Rahmen der Ärzteauskunft unter der Nummer 141 erfahren Sie zu den Rahmenzeiten des Ärztenotdienstes an Sonn- und Feiertagen ganztägig bzw. wochentags ab 17.00 Uhr die Telefonnummer des für Sie zuständigen Bereitschaftsarztes. An den Randzeiten des Bgld. Bereitschaftsdienstes werden Ihre Daten von unseren Mitarbeitern abgefragt ,und es wird für Sie ein Rückruf eines Bereitschafts-Telefonarztes angefordert.

Sie benötigen Auskunft über die Höhe von eventuell anfallenden Transportkosten oder haben Fragen zu einer Rechnung, die Sie von einer Rettungsorganisation bekommen haben ?

Diese Angelegenheiten klären Sie bitte direkt mit der zuständigen Bezirks- oder Dienststelle Ihrer transportierenden Rettungsorganisation.

https://www.roteskreuz.at/burgenland

https://bgld.samariterbund.net/

Bei Anmeldung eines Krankentransports benötigen wir von Ihnen die Sozialversicherungsnummer und das Geburtsdatum des Patienten, die Abholadresse, das Transportziel und ihre Terminzeit. Unsere Disponentinnen und Disponenten werden Ihre Voranmeldung bei uns erfassen und mit Ihnen eine ungefähre  Abholzeit vereinbaren.

Wir bitten Sie, den Ihnen von Ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin verordneten Krankentransport rechtzeitig (wenn möglich mehrere Tage vor Ihrem Termin) bei uns anzumelden.

Natürlich wird von unseren Disponenten und Disponentinnen versucht, Ihren geplanten Krankentransport zu der vereinbarten Zeit durchzuführen. Da jedoch bei Notfällen immer das nächstgelegene  Rettungsfahrzeug zu einem Notfall geschickt wird, kann es vorkommen, dass ein Wagen, der zu Ihnen unterwegs ist, abgezogen werden muss, was zu Verzögerungen oder Wartezeiten führen kann.  Wir bitten in solchen Fällen um Verständnis.

Müssen Sie wegen Ihres Gesundheitszustands mit der Rettung transportiert werden, stellt Ihnen Ihr Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin einen Transportschein aus. Dieser Transportauftrag ist Voraussetzung für einen Krankentransport.

Abhängig von Ihrer Behandlungsart und der Krankenkasse gibt es verschiedene Selbstbehalte. Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin, wo es auch die notwendigen Informationen zu einer eventuellen Einreichung zur Bewilligung gibt.

In dringenden Notfällen wählen Sie den Rettungsnotruf, geschulte Disponent*innen werden Ihren Anruf entgegennehmen und Ihnen unter Zuhilfenahme eines international anerkannten Abfrageschemas die notwendige Hilfe zukommen lassen. Um unseren Profis die Möglichkeit zu geben, diese für die Einsatzabwicklung notwendige Arbeit im richtigen Ausmaß durchzuführen, bitten wir Sie, keine Notrufnummern zu blockieren.

Für die Anmeldung eines Krankentransportes (geplante oder ungeplante) verwenden Sie bitte die Krankentransportnummer der jeweiligen Organisation, um beim Anruf bereits zum richtigen Mitarbeiter geleitet zu werden.

Technik

Wenn Sie eine Störung im BOS Digitfalfunknetz melden möchten, dann wenden Sie sich entweder an den Ansprechpartner*in in Ihrer Organisation (Polizei, Feuerwehr) bzw. direkt an die LSZ. Verwenden Sie dazu bitte das Störmeldefomular für Probleme bei der Netzabdeckung / Funkempfang oder Problemen mit Sprechgruppen (siehe BOS). In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch direkt an die LSZ! 

Die Feuerwehreinsatzkarte kann direkt über eine Kurz-URL https://einsatz.lsz-b.at/ aufgerufen werden.

Zum Einbinden auf Ihrer eigenen Homepage stehen drei Varianten zur Verfügung.

Als Datenquelle ist die LSZ Burgenland anzugeben.

Derzeit haben folgende Firmen eine Anbindung an den Einsatzleitrechner der LSZ:

Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an diese Firmen!

Weiters wird angemerkt, dass Mobile Apps ausschliesslich als Zusatzalarmierung zu sehen sind. Insbesondere bei Krisen und Katastrophen sind Mobilfunknetze zuerst von Ausfällen betroffen!

Projekte

LSZ App

Die LSZ Mobile App kann über den Apple- oder Playstore auf Ihrem Mobiltelefon installiert werden.

Neue Defi-Standorte können über diesen Link gemeldet werden: https://definetzwerk.at/defi-melden/ 

Es kann bis zu 24 Stunden dauern bis der neue Defi in der LSZ App sichbar ist.

Unter "Profil/Mehr" -> Zahnrad -> Benachrichtigungen können Sie sich für einzelne Kanäle jeweils An- bzw. Abmelden. Alle die für Sie freigeschaltenen Kanäle sind hier sichbar. 

JA! Unter "Profil/Mehr" -> "..." (Rechts von Benachrichtigungen über den aktuellen Nachrichten) können entweder alle Nachrichten gelöscht oder als gelesen markiert werden. Das selektive Löschen von mehreren (jedoch nicht allen) Nachrichten ist nicht möglich.