Die Landessicherheitszentrale (LSZ) ist unter anderem zuständig für die Sirenensteuerendgeräte, die burgenlandweit auf 325 Standorten verteilt sind. Sie sind dafür verantwortlich, dass Sirenenanlagen in den burgenländischen Feuerwehrhäusern ausgelöst werden. „Ein Mitarbeiter in der LSZ kann gemäß Notfallmeldung den Alarm, die Sirene auslösen – unabhängig vom Standort der Sirene“, erklärt Markus Halwax, Leiter der Landessicherheitszentrale, das Prozedere. „Als Landeswarnzentrale ist die LSZ nicht nur bei Feuerwehreinsätzen befugt, Alarme auszulösen, sondern auch im Krisen- und Katastrophenfall“, ergänzt LSZ-Leitstellenleiter Mario Promintzer.
Und so läuft es ab: Innerhalb des Feuerwehrhauses befindet sich das Sirenensteuerendgerät, ein Kasten, der die Sirene auslöst – bei manchen wird zusätzlich die Alarmmeldung ausgedruckt und der Alarm somit innerhalb des Feuerwehrhauses weitergegeben, teilweise gibt es zusätzlich lokale Pageralarmierungen. „Unsere Aufgabe als LSZ ist das Warten, das Betreiben und das Entstören der Sirenensteuerendgeräte“, stellt LSZ-Technikleiter Nikolaus Tittler fest und ergänzt: „ohne Sirenensteuerendgerät - kein Heulen der Sirenen.“
Zivilschutzprobealarm am 7. Oktober 2023
Am 7. Oktober 2023 werden im Rahmen des Zivilschutzprobealarms alle Sirenenanlagen burgenland- und österreichweit auf ihr Funktionieren hin getestet. Der Probealarm dient zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems. Gleichzeitig wird die Bedeutung der einzelnen Alarmierungssignale der Bevölkerung nähergebracht.
Im Zeitraum zwischen 12 Uhr und 12.45 Uhr wird der Probealarm ausgelöst. Gestartet wird um 12 Uhr mit der 15 Sekunden dauernden Auslösung des Signals „Sirenenprobe“, um 12.15 Uhr folgt die Auslösung des Signals „Warnung“ mit einem drei Minuten Dauerton, um 12.30 Uhr die Auslösung des Signals „Alarm“ mit einem eine Minute dauernden auf- und abschwellenden Heulton und schließlich um 12.45 Uhr mit der Auslösung des Signals „Entwarnung“ mit einem einminütigen Dauerton.