Die Landessicherheitszentrale Burgenland (LSZ-B) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem 4a. Hauptstück des Burgenländischen Antidiskriminierungsgesetzes (Bgld. ADG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.lsz-b.at
Umfang: Startseite und 2 repräsentative Unterseiten
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte - WCAG 2.1 (diese Prüfkriterien sind referenziert in der europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 [2021-03]) teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeiten mit WCAG 2.1:
- Semantische Struktur (Erfolgskriterien 1.3.1 – Info und Beziehungen, 4.1.2 – Name, Rolle, Wert): Die programmatische Auszeichnung von Inhalten (z. B. Überschriften, Formular-Labels, ARIA-Attribute) entspricht nicht an allen Stellen den Anforderungen, was die Interpretation durch assistive Technologien beeinträchtigen kann.
- Diagramme und statistische Grafiken (Erfolgskriterien 1.1.1 – Nicht-Text-Inhalt, 1.3.1 – Info und Beziehungen): Die im Bereich Statistik dargestellten Balkendiagramme sind nicht barrierefrei umgesetzt. Die enthaltenen Daten und Informationen sind weder als Alternativtext noch in tabellarischer Form verfügbar, wodurch sie für Nutzerinnen und Nutzer assistiver Technologien nicht zugänglich sind.
Laufende Verbesserung:
Die Landessicherheitszentrale Burgenland ist bestrebt, alle neu veröffentlichten Inhalte
barrierefrei zu gestalten und die genannten bestehenden Barrieren schrittweise im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen zu beheben. Eine Priorisierung der Behebungsmaßnahmen wird unter Berücksichtigung der Nutzungshäufigkeit und der Kritikalität der betroffenen Inhalte erfolgen.
Inhalte von Dritten: Einzelne Funktionen oder Inhalte auf unserer Website werden von
Drittanbietern bereitgestellt (z. B. eingebundene Karten, Social-Media-Inhalte oder externe Statistiken). Die Landessicherheitszentrale Burgenland hat keinen direkten Einfluss auf die programmtechnische Gestaltung dieser Komponenten.
Wir sind bemüht, bei der Auswahl unserer Partner und Dienstleister auf die Einhaltung der geltenden Barrierefreiheitsanforderungen zu achten. Sollten Ihnen Barrieren bei eingebundenen Inhalten Dritter auffallen, bitten wir Sie, uns dies über den Feedback-Mechanismus mitzuteilen, damit wir mit den entsprechenden Partnern in Kontakt treten
können.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15.02.2026 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte exemplarisch anhand ausgewählter Seiten und
Komponenten mit Fokus auf zentrale Navigations- und Inhaltsbereiche.
Für die Prüfung wurden folgende Werkzeuge und Technologien eingesetzt: die Browser Google Chrome und Microsoft Edge, der Screenreader NVDA sowie die automatisierten Prüfwerkzeuge WAVE, axe und QualWeb.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die nicht in dieser Erklärung genannt sind, oder möchten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten erhalten, wenden Sie sich bitte an:
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Ergebnissen mit der oben genannten Kontaktmöglichkeit, können Sie sich an die Antidiskriminierungsbeauftragte des Landes Burgenland wenden.
Bitte beachten Sie, dass diese Beratung keine anwaltliche Beratung oder Hilfe durch spezielle Stellen wie z.B. den Behindertenanwalt oder die Volksanwaltschaft ersetzt.
Kontakt:
Mag.a Monika Dax
E-Mail: monika.dax(at)bgld.gv.at
Die Antidiskriminierungsbeauftragte prüft, ob es wirklich einen Verstoß gegen die
Barrierefreiheitsanforderungen gibt. Wenn ja, macht sie Vorschläge, wie der Fehler behoben werden kann.
Wenn kein Verstoß vorliegt, wird die Beschwerde abgewiesen. Sie erhalten eine Antwort mit einer Begründung. In der Regel wird eine Beschwerde innerhalb von 2 Monaten bearbeitet.
